Honorare ab Januar 2023:
Dauer der Führung nach Absprache
Treffpunkt der Führung nach Absprache
Gruppengröße bis 25 Personen
Preis bis 2 Stunden 121€, jede weitere Stunde 35€.
Ab Januar 2024: Preis bis 2 Stunden 133€, jede weitere Stunde 38€.
Bitte beachten Sie die aufgeführten Konditionen der Führung:
(1) Der Preis beinhaltet nicht eventuell anfallende Eintrittsgelder ( Kirchen, Museen ) und/oder Parkgebühren. Ist vor der Führung in bar gegen Quittung an die Gästeführerin zu entrichten.
(2) Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 25 Personen. Bei Überschreitung der Gruppenstärke ist die Beauftragung eines/r weiteren Gästeführers/in erforderlich. Bei Busfahrten ist die Teilnehmerzahl ohne Ausstiege nicht begrenzt.
(3) Im Falle der Verspätung des Kunden verpflichtet sich der / die Gästeführer/in 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet. Ist der / die
Gästeführer/in zu einer Verlängerung der Führung bereit, beträgt der Aufpreis der Verlängerung 35,00 € pro angefangener Stunde. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits 15 Minuten auf die Gästeführerin zu warten. Die Wartezeit wird an die Führungsdauer angehängt.
(4) Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor dem Führungstermin möglich. Bis 3 Tage vor Führungstermin sind 50% des vereinbarten Führungspreises, danach ist der vereinbarte Führungspreis in voller Höhe zu zahlen. Die Gästeführerin verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen gleich qualifizierten Gästeführer/in zu organisieren.
(5) Die Gästeführerin haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Gästeführerin selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung der Gästeführerin ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.